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Die Geschäftsbedingungen



Allgemeines

Für etwaige Geschäftsbeziehungen zwischen Heinz Mann und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Durch Installation der Software werden die Lizenzbedingungen von Heinz Mann anerkannt.

Vertragsbedingungen und -abschluss


Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich Heinz Mann.

Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen des Vertragsgegenstandes stellen den aktuellen technischen Stand im gegebenen Zeitpunkt dar. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben jedenfalls vorbehalten.

Die Auftragserteilung hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen.

Preise, und Zahlungskonditionen

Preise

Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Auftragsvergabe.

Weitere Zahlungen wie Versandkosten sind nicht in den Preisen enthalten und separat zu erstatten.

Sofern eine zeitabhängige Vergütung vertraglich vereinbart wird, ist der tatsächlich entstandene Zeitaufwand für die Berechnung maßgeblich. Bei Wartungsarbeiten und Dienstleistungen, die von Seiten Heinz Mann durchgeführt werden und nicht im Vertrag aufgeführt sind, vergütet der Besteller den Zeitaufwand des eingesetzten Personals nach schriftlicher Vereinbarung mit Heinz Mann.

Zahlungsfrist


Wenn nichts gesondert vereinbart wurde, sind alle unsere Rechnungen per Vorauskasse zu bezahlen.

Zahlungsverzug


Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag bei uns eingelangt ist.

Bei Zahlungseinstellungen und vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, ist Heinz Mann berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihn fristlos zu kündigen. Sofern bereits Leistungen erbracht wurden, werden alle Forderungen sofort fällig.

Der Auftragserteilende ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

Eine Auftragserteilung oder die Annahme der gelieferten Ware ist gleichbedeutend mit der Anerkennung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Aufträge unterliegen ausschließlich dem Österreichischen Bundesrecht.

Mieten


Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Kündigung hat unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderquartals zu erfolgen. Die Übermittlung des Freischaltcodes für die Software, erfolgt nach der ersten Mietzahlung. Die monatliche Miete ist jeweils am Monatsanfang zu leisten.

Liefertermine


Liefertermine gelten als unverbindlich. Sie werden so gut als möglich eingehalten. Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an welchem die endgültigen Angaben für die Ausführung der Bestellung in unseren Besitz gelangen und der zahlungspflichtige Betrag auf unserem Bank-Konto aufscheint. In allen Fällen höherer Gewalt ist Heinz Mann zur vollständigen oder teilweisen Hinausschiebung der Lieferung bis zur Behebung der Störung oder zur Streichung des Auftrages berechtigt. Des Weiteren ist Heinz Mann nach Wegfall der Behinderung dazu berechtigt, die Abnahme zu verlangen. Anspruch auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung, Streichung des Auftrages oder Nachlieferung stehen dem Käufer nicht zu.

Angebote


Die Angebote, einschließlich Preis und Lieferung, sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern nichts Weiteres (in Schriftform) vereinbart ist. Sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

Gewährleistungs- und Haftungsansprüche


Heinz Mann gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Lieferung die Datenträger physikalisch frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und die Software, wie in der Dokumentation beschrieben, benutzt werden kann.

Heinz Mann übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software für die vom Kunden vorgesehene Aufgabe geeignet ist.

Bei Softwareprodukten, für die eine Demoversion vor dem Kauf zur Verfügung gestellt wird, hat der Käufer die Möglichkeit, das Produkt in Verbindung mit seinem Computersystem zu testen. Der Kauf gilt als "wie getestet"; wobei für Fehler, die in der Vollversion und der Testversion vorhanden sind, die Gewährleistung ausgeschlossen ist.

Fehler, die nachweislich im Zusammenhang mit dem Computersystem des Käufers bestehen, berechtigen den Käufer nicht zur Mängelrüge. Entspricht das Computersystem den Empfehlungen von Heinz Mann, ist die Gewährleistung dann ausgeschlossen, wenn die Fehler auf einem anderen Computersystem bei der gleichen Version des Softwareproduktes nicht auftreten.

Haftung


Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen. Für Schäden an Daten oder Software sowie für eventuell auftretende Folgeschäden übernimmt Heinz Mann keine Haftung, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleiben hiervon unberührt.

Entstehende Kosten zur Bereitstellung der Systemvoraussetzungen des Computersystems und der Anbindung von Fremdsystemen trägt grundsätzlich der Käufer.

Beanstandungen von Lieferungen oder Berechnung können nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich bei Heinz Mann geltend gemacht werden.

Rechte und Pflichten


Alle Rechte an unserer Software und unseren Daten (unabhängig vom Speichermedium) liegen ausschließlich bei Heinz Mann.

Lizenzbedingungen


Durch die erstemalige Nutzung der Vollversion werden die Lizenzbedingungen von Heinz Mann anerkannt (siehe Lizenzvereinbarung).

Händlerrechte


An Händler werden Softwareprodukte und Daten ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs an den Endkunden geliefert. Insoweit räumen wir dem Händler das Recht ein, dem Endkunden unsere Software und Daten zu dem unter § 7 beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen.

Eigentumsvorbehalt


Jegliche gelieferte Ware seitens Heinz Mann steht bis zur vollständigen Bezahlung unter seinem Eigentum. Solange noch Forderungen wegen gelieferter Ware offen stehen, ist jeder Wechsel des Wohn-/Geschäftsortes seitens des Käufers unverzüglich mitzuteilen.

Zugriffe dritter Personen auf unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder uns zustehende Forderungen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Ebenso hat der Käufer uns mitzuteilen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Vergleichs oder Konkursverfahrens über das Vermögen gestellt oder ein solches Verfahren eröffnet worden ist.

Datenschutz


Die bei der Bestellung übermittelten personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Auftrages werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet und Dritten nur zugänglich gemacht, sofern dies zur Abwicklung der Bestellung notwendig wird.

Teilnichtigkeit


Sollten eine oder mehrer Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung in Kraft, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Abtretung


Der Kunde ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung berechtigt, die Rechte aus dem Vertrag, mit Ausnahme von Zahlungsansprüchen, abzutreten. Die Zustimmung darf nur aus einem wichtigen Grund verweigert werden.